OLG Köln: Lehrerbenotung auf spickmich.de ist freie Meinungsäußerung

Oberlandesgericht Köln scheint dem Landesgerichts-Entscheid zu folgen

Nach meinprof.de und anderen „Meinungsportalen“/ Communities, auf denen die Qualität von Dienstleistungen beurteilt werden können, ist nun auch ein Rechtsstreit um spickmich.de entbrannt.

Auf dieser Seite können registrierte Schüler u.a. ihre Schule und ihre Lehrer mit Noten beurteilen.

Die Bewertungskriterien auf spickmich.de und die Klage gegen den Betreiber

In Deutschland haben (unter spickmich.de) 800.000 Schüler schon mehr als 350.000 Lehrer beurteilt, von „fachlich kompetent“ über „menschlich“ bis „cool“.

Eine auf der Seite benotete Lehrerin hatte gegen die Portalbetreiber geklagt.

Wie auf www.golem.de zu lesen ist:

Auch das Oberlandesgericht Köln sieht keinen Rechtsbruch in den Lehrerbenotungen auf dem Schülernetzwerk spickmich.de, wie es seitens dessen Betreibern heißt. Die von einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen angestrengte einstweilige Verfügung gegen die Benotung ihrer Person könnte damit endgültig gescheitert sein.

Es bleibt spannend; alleine schon aufgrund der Tatsache, dass die Rechtsprechung mit immer mehr derartigen Beurteilungsportalen konfrontiert wird, bspw. einem Portal auf welchem die Leistungen von Ärzten beurteilt werden.

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