OLG Köln: Lehrerbenotung auf spickmich.de ist freie Meinungsäußerung
Auch das Oberlandesgericht Köln sieht keinen Rechtsbruch in den Lehrerbenotungen auf dem Schülernetzwerk Spickmich.de, wie es seitens dessen Betreibern heißt. Die von einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen angestrengte einstweilige Verfügung gegen die Benotung ihrer Person könnte damit endgültig gescheitert sein.