Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht – Überlegungen zu www.spickmich.de und www.schulradar.de

Mit der Einführung von http://www.spickmich.de/ und http://www.schulradar.de/ werden Schulen und LehrerInnen mit einer neuen, ihnen bis dato unbekannten Dimension konfrontiert – einer Leistungsbewertung ihrer Tätigkeit und ihres Arbeitsplatzes durch „Kunden“, ihren Schülern und Eltern. In den o.g. Portalen können Lehrer und Schulen anonym nach bestimmten Kriterien im Internet bewertet werden und erhalten entsprechend dem schulischen Notenspiegel eine „Schulnote“. In diesem Zusammenhang werden viele kritische Fragen laut, die sowohl die Objektivität der Bewertungen als auch die Sinnhaftigkeit einer Benotung thematisieren. Wie kann bspw. vermieden werden, dass wenn ein Schüler sich ungerecht behandelt fühlt, diese Portale nicht als „Racheinstrument“ genutzt werden, sprich öffentliche Denunzierungen publik gemacht werden kann. Darüber hinaus wird oftmals in Frage gestellt, ob diese Form der Rückmeldung wirklich und tatsächlich zu einer Verbesserung des Unterrichtes und/oder des Schulklimas beitragen. Mittlerweile befassen sich sogar Gerichte mit dieser Problematik. Dieser rechtlichen Debatte widmet sich die Ausarbeitung.

Ist Objektivität in der neuen Feedbackkultur möglich?

Tatsache ist, http://www.spickmich.de/ und http://www.schulradar.de/ spalten die öffentliche Meinung. Wo die einen einen hohen Gewinn an Transparenz und Feedbackkultur sehen, betrachten die anderen die Bewertung durch (unqualifizierte) Dritte als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Grundsätzlich bieten die Portale allerdings die Möglichkeit, überhaupt Feedback im Bereich „Schule“ zu geben. Kritik kann öffentlich, die wiederum durch das Internet von allen interessierten Konsumenten jederzeit, überall eingesehen werden kann, geäußert werden. Die allgemeine Debatte hängt sich insbesondere an negativen Bewertungen auf. Nicht nur Lehrer, sondern auch Schulen sind oft gegen diese Form des Feedbacks. Sie fühlen sich an den „Pranger“ gestellt und bemängeln, dass sie keine Möglichkeit zur Richtigstellung oder Entgegnung unberechtigter Kommentare haben. Die Noten sind allerdings ein Durchschnittswert aller abgegebenen Bewertungen, die Bewertung wird erst nach einer bestimmten Anzahl von Stimmen dokumentiert. Auch kann Kritik auch positiver Natur sein. Berücksichtigt werden nur Bewertungen der eigenen Schule und können jederzeit geändert werden. Insofern besteht immer die Gelegenheit, Bewertungen durch Verbesserungen anzupassen. Es handelt sich also um einen dynamischen Prozess aus dem bspw. auch eine neue Feedback-Kultur an Schulen entstehen kann (Wie sie übrigens bereits sowohl in Wirtschaft als auch modernen Verwaltungen und Institutionen üblich sind)

Fraglich bleibt, ob Bewertungen durch oftmals sehr junge Schüler überhaupt objektiv der Realität entsprechen können. Hat ein Schüler bspw. keinen Spaß am Mathematikunterricht und kann den Lehrer nicht leiden, so wird er dies auch in seine Bewertung einbringen. Tatsächlich kann es sich jedoch um einen sehr guten, hoch qualifizierten Lehrer handeln, der nur ein unliebsames Fach zu unterrichten hat. Weiterhin kann z.B. die Unterrichtsqualität sehr aufgrund von Lehrermangel sehr leiden. Fließen diese Eindrücke dann in die Bewertung der Schule ein, so hat die damit implizierte Kritik die falsche Stoßrichtung angekommen. Die Anzahl der Lehrer an Schulen verantwortet das Land, nicht die Schule. Die Schule bekommt so ein schlechtes, allgemein zugängliches, Standing zugewiesen, was ihr gar nicht ansteht und sie auch ihre eigenen Situation gar nicht oder kaum selbst beeinflussen kann. Leider finden sich bei der öffentlichen Debatte um Qualität und Bildung wenig Differenzierung und geringe Kenntnisse von rechtlichen Kompetenzen und wird zu oft auch für politisch zweckentfremdet. Deshalb ist es sinnvoll, dass unabhängige Gerichte zumindest die Kernbereiche in dem o.g. Zusammenhang abstecken und somit Polemik und Politisierung vermieden wird.

Meinungsportale: zwischen Impulsgeber und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte

Empfehlenswert wäre allerdings, das Lehrer und Schulen, die angebrachte Kritik ernst nehmen, um sich selbst zu reflektieren und die täglich Arbeit zu verbessern. Insofern könnten die Äußerungen als Impuls gesehen werden, seine Tätigkeit zu überdenken und zu optimieren. Da allerdings Leistungsbewertungen systemimmanent an Schulen und bei Lehrer so gut wie gar nicht vorgesehen sind, ist es an der Zeit, dass sich auch Schulen und Lehrer einem Korrektiv stellen. Wer Qualität liefert und zudem noch ein aufrichtiger und angenehmer Charakter ist, wird Korrektur und Überprüfung nicht scheuen müssen.

Schwieriger wird es bei der Frage, inwieweit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der individuellen Personen, hier der Lehrer, beeinträchtigt wird. Der BGH hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2009 zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (http://www.spickmich.de/) diese Frage geklärt. Das Gericht hat entschieden, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung keinen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin darstellt. „Schmähkritik“ sei nicht gegeben.

So dienen auch Schutzmechanismen des Anbieters dazu, öffentlichen Denunzierungen entgegenzuwirken. Frust- und Spaßbenotungen werden aussortiert, Auffälligkeiten können gemeldet werden, „Zitate“ werden redaktionell geprüft bevor sie zu sehen sind, Lehrer und deren Benotungen sind nicht über „Google“ sichtbar und sie haben die Möglichkeit, ihr Meinungsbild selbst zu überprüfen. Erstaunlich an dem Urteil des Gerichtes ist, dass es das Thema Datenschutz sehr weit auslegt. In unserer heutigen Informationsgesellschaft Lehrer müssen hinnehmen, dass ihre Daten wir Name, Alter, Fächer, Eigenschaften, u.ä. von Fremden ins Netz gesetzt werden können. Hier besteht für die Zukunft sicherlich noch weiterer Klärungsbedarf. Der Spiegel weist in seinem Artikel „Spickmich-Urteil gefährdet Meinungsmacher im Web“ darauf hin, dass zukünftig Angebote von Bewertungsportalen strengen Verfahren unterworfen sein könnten. Das heißt, sie müssten den Nutzen identifizieren, prüfen, ob dieser ein „berechtigtes Interesse“ am Datenabrufe habe, etc. Abzuwarten sein wird auch das Urteil  des OLG Hamburg, welches sich mit der Frage beschäftigt, ob Einträge eines unbekannten Users (in diesem Falle, Vorwurf der körperliche Misshandlung) vor seiner Löschung auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden müssen. Wenn dies entschieden würde, käme auf die Betreiber wie Spickmich GmbH ein hoher Verwaltungs- und Prüfungsaufwand zu. Damit verbunden wären Haftungsfragen für den Fall, dass eine Äußerung, die sich im Nachhinein als unwahr erweist, doch veröffentlicht wurde. Am Ausmaß und der Vielfalt der Pressekommentare, aber auch der Forumsbeiträge zeigt sich, wie wichtig eine Klärung dieser Fragen sind. Der Betreiber der Seite bringt noch eine andere Dimension in seine Argumentation ein. Nur durch den besagten Beitrag des unbekannten users sei der Vorfall an einer Hamburger Schule an die Öffentlichkeit gekommen und hätte somit eine Untersuchung des Vorgangs ausgelöst. Dem steht allerdings der juristische Grundsatz „in dubio pro reo“ entgegen, der von einer grundsätzlichen Unschuldsvermutung ausgeht. Die betroffenen Schule hat durch den Streit jetzt ihren „Ruf“ weg, egal, welche Entscheidung das Gericht trifft. Diesen Pauschalurteilen ist leider nichts entgegenzustellen und muss wohl im Zusammenhang mit wachsender Transparenz der Mediengesellschaft akzeptiert werden. Ein bestmöglicher Schutz durch die Betreiber der o.g. Homepages, welches die Rechtssprechung mit sich bringt, ist daher äußerst wünschenswert.

Fazit

Betrachtet man den Umfang der öffentlichen Debatte, so spürt man deutlich, dass hier ein bisher „heiliges“ Thema, nämlich Leistungsbewertung und –kritik an Lehrern, berührt worden ist. Sicherlich ist es auch eine Generationsfrage, wie mit der dem Internet einhergehende Transparenz umgegangen wird.  In dem entsprechenden Forum der Seite http://www.referendar.de/ kann man bspw. erkennen, dass ein Teil der Nachwuchslehrkräfte die Diskussion nicht scheut, mittlerweile sogar gelangweilt und genervt ist. Ein andere Teil debattiert vollkommen unpolemisch über pro und contra von öffentlich einsehbaren Bewertungen im Internet. Auch gibt es einige kritische Stimmen, die allerdings in unterschiedlichen Zusammenhängen als die „ewig gestrigen“ abgetan werden.

Wichtig scheint allen, dass grundsätzlich keine Angst davor bestehen sollte, dass Kritik geübt wird, sondern wie sie ausgeübt wird. Dazu können besonders die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte beitragen.

Kurz: Konstruktive Vorschläge zur Verbesserung von Missständen kann keiner verwehren, jedoch Lästern im öffentlichen Raum ohne Kontrollinstanzen kann wiederum nicht im Sinne der Gesellschaft sein. Sie spaltet unnötig und führt nicht zu einem akzeptablen Konsens und Verbesserung der Bildungslandschaft. Deshalb ist es Aufgabe der neutralen, politisch unabhängigen Gerichte die Grundvoraussetzungen und Grundsatzfragen, wie die Abwägung von Meinungsfreiheit im Verhältnis zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu klären, um somit den gleichen Handlungsrahmen für alle abzustecken.

Autor: Dennis Fabian

Weiterführende Links und Materialien

Ein Kommentar zu “Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht – Überlegungen zu www.spickmich.de und www.schulradar.de”

  1. Lehrer sind zwar öffentliche Personen aber ist es deshalb statthaft,
    dass Sie von missgünstigen Schülern öffentlich schlecht beurteilt werden?
    Ich finde diese Entwicklung geht in die falsche Richtung – es braucht eine gewisse Reife
    um mit Bedacht ein Urteil zu fällen.

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